
Wenn alles gut geht im Europäischen Parlament und das Team der neuen Kommissare unter der Ursula von der Leyen-Kommission am kommenden Mittwoch bestätigt wird, kann die neue EU-Kommission am 1. Dezember starten. Die Juncker-Kommission musste ja noch einen „Bonus-Monat“ anhängen, weil es Nachnominierungen und neue Anhörungen für die drei abgelehnten Kommissare aus Frankreich, Ungarn und Rumänien gab. Nach Wochen der Übergangsphase, dem Brodeln der Gerüchteküche über personelle Veränderungen und Rätselraten, wer was wird, lichtet sich langsam der Nebel und die Orientierung beginnt, wo welche Ansprechpartner zu identifizieren sind. Mit Kommissar Hahn und seinem Team haben wir aus österreichischer Perspektive eine hervorragende Kontinuität, auch seine österreichischen Mitarbeiter im Kabinett bleiben ihm erhalten. Angesichts aktueller Diskussionen um Postenbesetzungen in Österreich, siehe Casino AG, ist vielleicht interessant zu beleuchten, wie die Kabinette der Kommissare zusammengestellt werden. Die Kommissare müssen sich nämlich an genaue Regeln halten, anders als das in Österreich etwa bei der Rekrutierung von Mitarbeitern in Ministerbüros der Fall ist. Jeder Kommissar kann nur sechs Mitarbeiter auf Referentenebene in sein Kabinett rufen, das sind Kabinettschef, stellvertretender Kabinettschef, Kommunikationsberaterin und drei Fachreferentinnen. Von den sechs Kabinettsmitgliedern müssen drei EU-Beamte sein, drei dürfen von außerhalb der EU-Organe befristet für die Dauer des Mandats des Kommissars rekrutiert werden. Die Kabinettsmitglieder sollten die Vielfalt der Europäischen Union widerspiegeln, das heißt, es müssen mindestens drei verschiedene Staatsangehörigkeiten im Kabinett vertreten sein. Der Kabinettschef oder der stellvertretende Kabinettschef darf nicht die gleiche Staatsangehörigkeit haben, wie der Kommissar. Darüber hinaus sollte auch auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet werden. Interessant. Mich als Bürgerin würde ja interessieren, ob Ministerkabinette der künftigen Bundesregierung in Österreich ebenfalls so ausgewogen zusammengestellt werden, wie das die Kommissare handhaben müssen. Brüsseler Gepflogenheiten könnten hier Vorbildwirkung haben.